Das ACOS Veterinary Laboratory erhielt kürzlich, von der Generaldirektion für Lebensmittel und Veterinärwesen (DGAV), die Erneuerung der offiziellen Laboranerkennung.
Dieses Verfahren, die die Einhaltung der "notwendigen Anforderungen für die Benennung als offizielles Labor" durch den Dienst anerkennt, basiert auf der Verordnung 2017/625 die Europäische Union, und impliziert, in Übereinstimmung mit dieser Gesetzgebung, dass das ACOS-Labor über das Fachwissen verfügt, die für die Durchführung der Analysen erforderliche Ausrüstung und Infrastruktur, Tests oder Diagnosen zu Proben, sowie ausreichend qualifiziertes Personal, ausreichende Ausbildung und Erfahrung.
Das Labor muss auch sicherstellen, dass die übertragenen Aufgaben unparteiisch und ohne Interessenkonflikte durchgeführt werden., und zeitnah die Ergebnisse der Analysen präsentieren, Tests oder Diagnosen zu den gesammelten Proben.
Andere behördlich festgelegte Anforderungen, und dass das ACOS-Labor die Anforderungen erfüllt, sind der Betrieb nach der Norm NP EN ISO/IEC 17025 und geglaubt werden (nach dieser Norm) durch eine gemäß der Verordnung tätige nationale Akkreditierungsstelle (EG) Nein. 765/2008.
Mit dieser Anerkennung, das ACOS-Labor kann Proben entgegennehmen und amtliche Kontrollergebnisse ausstellen, nämlich im Rahmen von amtlichen Tiergesundheitsplänen und der Zertifizierung von Tieren für den innergemeinschaftlichen Versand und für Drittländer.
Zusätzlich zu seinen Tätigkeiten im Rahmen der amtlichen Kontrollen, das ACOS Veterinärlabor, Betrieb auf dem Vereinsgelände, bietet weitere labordiagnostische Dienstleistungen in der Veterinärmedizin an, wie die Teilnahme an freiwilligen Tiergesundheitsprogrammen (BOVICARE), Unterstützung der klinischen Diagnose, mit Definition von Profilen, die an die jeweiligen Umstände angepasst sind, und Entscheidungshilfe über die Notwendigkeit, Nutztiere zu entwurmen.