Covid-19: Zugang zu Restaurants bei 30 und 31 Dezember 1 Januar nur mit negativem Test oder Selbsttest.


Der Zugang zu Restaurants während der Neujahrszeit hängt von der Vorlage eines negativen Testergebnisses auf Covid-19 ab, oder Selbsttest bei der Einreise gemacht, nach Angaben der Generaldirektion für Gesundheit (DGS).

Gemäß den vom DGS aktualisierten Leitlinien, zum Eingang, für Mahlzeiten, in Restaurants und ähnlichen Einrichtungen, die an den Tagen nicht durch gesetzliche oder behördliche Maßnahmen geschlossen sind 30 und 31 Dezember 1 Der Januar ist abhängig von der Vorlage eines Testnachweises auf Covid-19 mit negativem Ergebnis oder Selbsttest, im Moment erledigt.

Die DGS weist darauf hin, dass für Kunden, die sich auf offenen Promenaden aufhalten, auf die Vorlage eines Testnachweises verzichtet wird, sowie für “der bloße Eintritt dieser Bürger in die Einrichtung zum Zwecke des Zugangs zu gemeinsamen Diensten, nämlich Zugang zu sanitären Einrichtungen und Zahlungssystemen (inklusive Bezahlung und Abholung der Speisen im Take-Away-Service)”.

Auf die Testpräsentation wird auch für Raum- oder Betriebsmitarbeiter oder jegliche Lieferanten oder Dienstleister verzichtet”, sowie Zugang zu sanitären Einrichtungen.

Wer über ein digitales Wiedergewinnungszertifikat verfügt, ist ebenfalls von der Abgabe eines Tests befreit..

Die Leitlinien weisen auch darauf hin, dass diese Betriebe an den Eingängen postieren müssen, sichtbar, die von den Kunden zu befolgenden Maßnahmen zur Infektionsprävention und -kontrolle, nämlich, obligatorische Verwendung einer Maske, wenn sie keine Nahrung zu sich nehmen oder sich im Weltraum bewegen, Achtung der physischen Distanz zwischen Menschen, Einhaltung der Atem-Etikette-Maßnahmen und Händewaschen oder -desinfizieren.

Die DGS-Leitlinie besagt auch, dass diese Betriebe ihren spezifischen Notfallplan für Covid-19 erstellen und/oder aktualisieren müssen., auch zu empfehlen “minimalistischer Einsatz von hygienisierbaren Dekorationselementen in Räumen, mit dem Ziel einer größeren Erleichterung bei der Wascharbeit, Oberflächenhygiene und Desinfektion”.

Wir raten Ihnen auch, sicherzustellen “gute Belüftung der Räume, vorzugsweise mit natürlicher Belüftung, durch Öffnen von Türen oder Fenstern”.

Noch, Laut DGS kann auch eine mechanische Belüftung verwendet werden (des AVAC-Systems — Heizung, Lüftung und Klimaanlage), sofern eine ordnungsgemäße Reinigung und Wartung gewährleistet ist, nach den Empfehlungen des Herstellers, und die Lufterneuerung in geschlossenen Räumen, B. durch häufiges Lüften und/oder durch die mechanischen Lüftungssysteme selbst.

Restaurants müssen “Erwägen Sie die Bereitstellung/Nutzung von Take-Away-Diensten”, Bereitstellung von Händedesinfektionsspendern in der Nähe des Eingangs und an anderen geeigneten und zugänglichen Orten.

Auch die DGS ist der Meinung, dass man das tun sollte, wann immer möglich, Priorisieren Sie die Nutzung von Flächen für Kunden im Außenbereich, wie die offenen Terrassen, sowie die Förderung und Ermutigung der Kunden, Sitzplätze im Voraus zu buchen.


Teile den Beitrag mit
468x60.jpg