Covid-19: Heute kehren die schwereren Neujahrsbeschränkungen zurück.


Ab diesem Sonntag kehren die Gemeinden mit extremem und sehr hohem Risiko zur Ausgangssperre zurück 13 Stunden, Nach Weihnachten lockern sich die Beschränkungen.

In Bezug auf Einschränkungen, der Weihnachtsgeist endet und Ab heute kehren die schwersten Verbote zurück für Gemeinden mit hohem oder extrem hohem Ansteckungsrisiko.

Von diesem Sonntag bis zum Tag 30 allgemeine Maßnahmen des derzeit geltenden Ausnahmezustands. Mit anderen Worten, Die Regeln sind nach den verschiedenen Ansteckungsrisiken gestaffelt, was bedeutet, dass An diesem Sonntag kehren die Bezirke mit dem höchsten Risiko zur Ausgangssperre zurück 13 Stunden. Es gibt kein Bewegungsverbot zwischen Gemeinden, Situation, die bis fortgesetzt wird 31 Dezember.

Mit dem Beginn des letzten Tages des Jahres (bis zur 00.00 Stunden) Das Verbot der Ãœberquerung von Gemeinden tritt wieder in Kraft und der Verkehr auf öffentlichen Straßen ist ab sofort verboten 23 Stunden – Einschränkungen gelten im gesamten Gebiet. Restaurants dürfen nur bis geöffnet sein 22.30, eine Maßnahme, die auch bundesweit ist.

In den ersten Tagen des Jahres – ein 1, 2 und 3 Januar – Es gelten die strengsten Beschränkungsregeln, das ganze oder Land abdecken. Der Verkehr zwischen Gemeinden ist nicht gestattet und es ist auch nicht gestattet, danach auf öffentlichen Straßen zu gehen 13 Stunden (sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist).

Catering-Betriebe müssen auch Türen für die Öffentlichkeit schließen 13 Stunden, Aber sie können für Hauslieferungen am Laufen bleiben.

Das Bewegungsverbot zwischen den Gemeinden endet um fünf Uhr morgens 4 Dezember.

Während dieser Zeit “öffentliche Parteien oder öffentlich zugänglich verboten”, ebenso gut wie “öffentliche Straßentreffen mit mehr als 6 Menschen”.

Aber die Regeln haben ihre Ausnahmen. In Bezug auf das Verbot des Verkehrs zwischen Gemeinden sind die zehn bereits festgelegt, mit “notwendige Anpassungen”. Eine der Ausnahmen, die nicht gilt, betrifft Reisen aufgrund von Lehrtätigkeiten, da es eine Zeit der Unterbrechung des Unterrichts ist. Reisen zur Ausübung beruflicher Aufgaben sind jedoch weiterhin gestattet (durch Erklärung des Arbeitgebers oder des Arbeitgebers, unter bestimmten Umständen).

Reisen Sie aus zwingenden familiären Gründen, nämlich in Bezug auf die Aufteilung der elterlichen Verantwortung, sind auch zugelassen; sowie die Reisen nach Hause.

Ausgehend von 4 Januar zurück zum Standard “normal” mit den Ländern mit dem höchsten Risiko mit obligatorischer Ausgangssperre von der 11 der Nacht, Verpflichtung für Restaurants zu schließen 22.30. Der aktuelle Ausnahmezustand gilt bis zum nächsten Tag 7 Januar, wann es erneuert werden sollte.

Nach den neuesten Daten 109 Das portugiesische Festland ist weiterhin einem extremen oder sehr hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt, 30 auf höchstem Risiko und 79 nicht unmittelbar darunter. Gleich danach 92 Landkreise mit hohem Risiko und 77 moderates Risiko.


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