Messen und Märkte: Verkaufen ohne Lizenz können feine aufgeben 25 Tausend Euro.
Verkaufen Handwerk oder landwirtschaftliche Produkte auf dem lokalen Markt, ohne eine Lizenz oder Registrierung geben Anspruch auf eine Geldstrafe von 500 und 250 Tausend Euro, im Rahmen der neuen Gesetzgebung für lokale Bauernmärkte.
Die Verordnung 85/ 2015 von 21 veröffentlicht im Mai “Gazette” Es enthält neue Vorschriften für die Installation von lokalen Märkten, etabliert, die daran teilnehmen und legt Strafen für Straftäter können, das wird durch den Präsidenten des Gemeinderates angewendet werden.
Neben der Erzeuger, deren landwirtschaftliche Tätigkeit, Vieh, Agrar- und Nahrungsmittelhandwerk oder nicht “ordnungsgemäß nach der neuen Verordnung zugelassen oder eingetragen”, ist mit Geldstrafen, auch geschieht, als eine Ordnungswidrigkeit die Installation eines lokalen Bauernmarkt werden, von privaten Einrichtungen, ohne vorherige Mitteilung an den Unternehmer für Ausflüge.
Die Höhe der Geldstrafen variiert zwischen 500 und 3.700 Euro für Einzelpersonen und 2.500 ein 25 Tausend Euro im Fall von Tarif, Es kann sogar angewendet werden Sanktionen wie die Beschlagnahme von Eigentum oder ein Verbot, in den Markt für eine Höchstdauer von zwei Jahren teilnehmen.
Auch der Verkauf der andere als aus dem eigenen Betrieb oder die lokale Produktion und den Verkauf von verarbeiteten Erzeugnissen, die Rohstoffe, die nicht lokal produziert werden verwenden wird mit Geldstrafen sein landwirtschaftlicher Erzeugnisse, das kann im Bereich von 250 ein 3.700 Euro für Einzelpersonen oder 1.000 ein 25 mil euros para wie clectivas.
Einstellungen
ein) 'Local Market Erzeuger die öffentlichen oder privaten, Zugang der Öffentlichkeit, für landwirtschaftliche lokalen Produzenten bestimmt, Vieh, Agrar- und Nahrungsmittelhandwerker, mit ordnungsgemäß zugelassen oder registriert Aktivität, um ihre Produkte zu verkaufen;
b) "Die lokale Produktion" Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, Vögel und Hasen, in dem geografischen Gebiet
entsprechend der Gemeinde, in der lokale Markt der Hersteller und benachbarten Grafschaften;
c) Landwirtschaftliche Produkte Die in Anhang I des Vertrags von Amsterdam notiert, mit Ausnahme der Fischerei und der Aquakultur von der Verordnung (EG) n.º 104/2000, Rat, von 17 Dezember 1999;
d) "Veredelungserzeugnisse" Die resultierenden Produkte Verarbeitung von Lebensmitteln aus landwirtschaftlichen Quellen;
und) "Direktverkauf" die direkte Versorgung von der Primärerzeuger an Endverbraucher der Produkte aus eigener Herstellung.
Teixeira Correia
(Journalist)